Pressemeldungen
Symposium zum Energieeffizienzgesetz 12.11.2014
Ing. Bernhard Hammer, MBA zum Thema:
Energieberater und Energieauditor, Qualifikationskriterien, Eintragung in das Register Rechtliche Risiken bei der Beratung und Berechnung von Einspareffekten
Welche Beratungsförderungen gibt es?
800 Unternehmer informierten sich in der WKÖ über den Status Quo
Das Gesetz regelt die von der EU-Kommission vorgeschriebenen Effizienzverbesserungen beim Energieverbrauch bis 2020. Um dies zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine Mischung aus strategischen Maßnahmen und einem Verpflichtungssystem. Wie diese konkret aussehen und was das für die einzelnen Betriebe als Energiekonsumenten beziehungsweise für Energielieferanten bedeutet, wird derzeit konkretisiert.
Auf sehr großes Interesse stieß das „Energie.Effizienz.Symposium 2.0“, das die Wirtschaftskammer Österreich am Mittwoch veranstaltete. Rund 800 Unternehmensvertreter, Interessierte und Experten sind ins Haus der Wirtschaft gekommen oder haben sich via Live Stream dazu geschaltet, um sich über den Status Quo der Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes zu informieren, das der Nationalrat im Juli 2014 verabschiedet hat.
Das Gesetz regelt die von der EU-Kommission vorgeschriebenen Effizienzverbesserungen beim Energieverbrauch bis 2020. Um dies zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine Mischung aus strategischen Maßnahmen und einem Verpflichtungssystem. Wie diese konkret aussehen und was das für die einzelnen Betriebe als Energiekonsumenten beziehungsweise für Energielieferanten bedeutet, wird derzeit konkretisiert.
„Der bewusstere Einsatz von Energie ist ein entscheidender Faktor, um eine sichere, nachhaltige und leistbare Versorgung zu erreichen. Umso wichtiger ist das Energieeffizienzgesetz, gerade weil es im Sinne der Energiewende nicht das kurzfristig angenehm erscheinende, sondern das mittelfristig Nützliche ermöglicht", sagte Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner in seiner Rede. „Es geht dabei nicht um stupides Sparen, sondern darum, das Verhältnis von Input zu Output zu verbessern und neue Wachstumschancen zu ermöglichen.“
Bis 2020 muss Österreich die Energieeffizienz um 20 Prozent steigern, damit die Vorgaben der EU-Kommission erreicht werden. "Um Energieeffizienz in der Praxis zu leben, brauchen wir ein System und nicht nur punktuelle Maßnahmen. Daher glaube ich, dass unser Weg, sowohl die Lieferanten mit ins Boot zu holen, als auch strategische Maßnahmen wie die thermische Sanierung und die Wohnbauförderung zu berücksichtigen, richtig ist", so Mitterlehner. Österreich zählt damit im EU-Vergleich zu den Vorreitern, wobei derzeit über die Hälfte der EU-Mitglieder ebenfalls ein Verpflichtungssystem, wenn auch mit unterschiedlichen Akzenten, plant. "Unser Ziel ist eine möglichst unbürokratische und praxistaugliche Umsetzung", bekräftigte Mitterlehner. In diesem Sinne habe man auch Klein- und Mittelbetriebe von Verpflichtungen ausgenommen.
Am Nachmittag stand das Symposium ganz im Zeichen von maßgeschneiderte Information für die betroffenen Unternehmen: In drei getrennten Sessions wurden jeweils die wichtigsten Neuerungen durch das Energieeffizienzgesetz für große Unternehmen, für Energielieferanten und für Energiedienstleister diskutiert.
Energieberater und Energieauditor, Qualifikationskriterien, Eintragung in das Register Rechtliche Risiken bei der Beratung und Berechnung von Einspareffekten
Welche Beratungsförderungen gibt es?
800 Unternehmer informierten sich in der WKÖ über den Status Quo
Das Gesetz regelt die von der EU-Kommission vorgeschriebenen Effizienzverbesserungen beim Energieverbrauch bis 2020. Um dies zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine Mischung aus strategischen Maßnahmen und einem Verpflichtungssystem. Wie diese konkret aussehen und was das für die einzelnen Betriebe als Energiekonsumenten beziehungsweise für Energielieferanten bedeutet, wird derzeit konkretisiert.
Auf sehr großes Interesse stieß das „Energie.Effizienz.Symposium 2.0“, das die Wirtschaftskammer Österreich am Mittwoch veranstaltete. Rund 800 Unternehmensvertreter, Interessierte und Experten sind ins Haus der Wirtschaft gekommen oder haben sich via Live Stream dazu geschaltet, um sich über den Status Quo der Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes zu informieren, das der Nationalrat im Juli 2014 verabschiedet hat.
Das Gesetz regelt die von der EU-Kommission vorgeschriebenen Effizienzverbesserungen beim Energieverbrauch bis 2020. Um dies zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine Mischung aus strategischen Maßnahmen und einem Verpflichtungssystem. Wie diese konkret aussehen und was das für die einzelnen Betriebe als Energiekonsumenten beziehungsweise für Energielieferanten bedeutet, wird derzeit konkretisiert.
„Der bewusstere Einsatz von Energie ist ein entscheidender Faktor, um eine sichere, nachhaltige und leistbare Versorgung zu erreichen. Umso wichtiger ist das Energieeffizienzgesetz, gerade weil es im Sinne der Energiewende nicht das kurzfristig angenehm erscheinende, sondern das mittelfristig Nützliche ermöglicht", sagte Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner in seiner Rede. „Es geht dabei nicht um stupides Sparen, sondern darum, das Verhältnis von Input zu Output zu verbessern und neue Wachstumschancen zu ermöglichen.“
Bis 2020 muss Österreich die Energieeffizienz um 20 Prozent steigern, damit die Vorgaben der EU-Kommission erreicht werden. "Um Energieeffizienz in der Praxis zu leben, brauchen wir ein System und nicht nur punktuelle Maßnahmen. Daher glaube ich, dass unser Weg, sowohl die Lieferanten mit ins Boot zu holen, als auch strategische Maßnahmen wie die thermische Sanierung und die Wohnbauförderung zu berücksichtigen, richtig ist", so Mitterlehner. Österreich zählt damit im EU-Vergleich zu den Vorreitern, wobei derzeit über die Hälfte der EU-Mitglieder ebenfalls ein Verpflichtungssystem, wenn auch mit unterschiedlichen Akzenten, plant. "Unser Ziel ist eine möglichst unbürokratische und praxistaugliche Umsetzung", bekräftigte Mitterlehner. In diesem Sinne habe man auch Klein- und Mittelbetriebe von Verpflichtungen ausgenommen.
Am Nachmittag stand das Symposium ganz im Zeichen von maßgeschneiderte Information für die betroffenen Unternehmen: In drei getrennten Sessions wurden jeweils die wichtigsten Neuerungen durch das Energieeffizienzgesetz für große Unternehmen, für Energielieferanten und für Energiedienstleister diskutiert.